Die FahrSchule
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Aktuelles - Termine - Sonstiges

NEU - Ab 25. April 2023

Eröffnung einer Zweigstelle in Bechtsrieth

Am 25. April  2023 haben wir eine Zweigstelle in Bechtsrieth eröffnet.

 

Der Unterricht findet immer am Dienstag und am Freitag ab 19:00 Uhr statt.

Ab 18:00 Uhr besteht - wie bereits in Weiden - die Gelegenheit zur Information und zur Anmeldung

 

Im Rathaus - Hauptstrasse 29 - 92699 Bechtsrieth

Erste-Hilfe-Kurs

In Kooperation mit Rescue-Train (Gesellschaft für Sicherheit und Notfalltraining) aus Nabburg finden laufend Erste-Hilfe-Kurse (gemäß §19 FeV) bei uns in der Fahrschule statt. Die Teilnehmerzahl ist je Kurs auf 16 Personen beschränkt. Die Kurse werden jeweils an zwei (eventuell auch an einem) Tage(n) abgehalten. Bei Interesse melden Sie sich bitte an.

 

Nächster Kurs:

14. Februar und 21. Februar 2024

jeweils ab 18:30 Uhr

 

Die Teilnahme ist an beiden Tagen erforderlich

 

 

Antrag an die Führerscheinstelle

Für den Antrag an die Führerscheinstelle benötigen Sie:

 

1. ein amtliches (biometrisches) Passbild

2. einen Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs

3. eine Sehtestbescheinigung (Augenoptiker oder Augenarzt)

 

Zusätzlich für das begleitete Fahren (BF17):

 

Führerschein- und Personalausweiskopie (jeweils Vorder- und Rückseite) von den Begleitpersonen

 

 

Die Antragsformulare erhalten Sie von uns in der Fahrschule.

 

Lehrmaterial

Alle Lehrmaterialien erhalten Sie von uns. Bei der Installation der Software sind wir selbstverständlich behilflich.

 

Software

Die richtige Lern-App bietet Ihnen eine optimale Vorbereitung auf die theoretische Fahrerlaubnisprüfung. Neben allen Faherlaubnisklassen,   einschließlich der Mofa-Prüfbescheinigung, beinhaltet unsrere Lernsoftware auch alle amtlichen Prüfungssprachen:

deutsch, englisch, französisch, griechisch, italienisch, kroatisch, polnisch, portugiesisch, rumänisch, russisch, spanisch, türkisch und auch arabisch.

Eine Audiounterstützung ist ebenfalls möglich.

 

 

Lehrbuch

Zusätzliche Lehrbücher sind dabei die ideale Ergänzung zum theoretischen Unterricht und zum Erlernen der Prüfungsfragen.

 

 

HINWEISE UND INFORMATIONEN RUND UM «CORONA»

 

UPDATE - 02.02.2023

 

Die landesspezifische Corona-Verordnung in Bayern schreibt derzeit keine Maskenpflicht vor. Das Tragen einer Maske während der theoretischen und praktischen Ausbildung wird jedoch weiterhin empfohlen.

 

 

UPDATE - 01.10.2022

 

Ab dem 1. Oktober tritt die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung in Kraft. Da in der theoretischen und praktischen Ausbildung der Mindestabstand von 1.5 m in der Regel nicht eingehalten werden kann, besteht weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht.

 

 

UPDATE - 03.04.2022

 

Es gelten die folgenden Massnahmen im Bezug auf die Teilnahme am theoretischen und praktischen Unterricht:

  • Das Tragen einer medizinischen Maske (mit Rücksichtnahme auf die Gesundheit aller Beteiligten ist jedoch eine FFP2-Maske empfohlen)
  • Die Massnahmen des Basisschutzes bleiben weiterhin erhalten; das sind die weiterhin erforderlichen Hygienekonzepte (Lüften, Desinfektion und Abstandsregeln)

 

 

UPDATE - 27.01.2022

 

Im gesamten Fahrschulbereich und bei den Prüfungen gilt wieder die 3 G-Regelung.

Als Nachweis gilt auch ein Poc-PCR-Test von einer offiziellen Teststation, einer Apotheke oder einer Arztpraxis (höchstens 24 Stunden alt). Schüler:innen, die regelmässige Testungen im Rahmen des Schulbesuches unterliegen, gelten ebenfalls als getestet.

Die FFP2-Maskenpflicht und die bestehenden Abstands- und Hygieneregeln bleiben unverändert.

 

 

UPDATE - 25.11.2021

 

In der 15. Bay.IfSMV wird festgelegt, dass der Zugang und die Ausbildung in den Fahrschulen nur von Personen mit 2 G (geimpft oder genesen) erlaubt ist. Ein entsprechender Nachweis ist erforderlich und muss kontrolliert werden.

 

 

UPDATE - 01.09.2021

 

3-G-Regelung auch für Fahrschulen.

Zur Einhaltung der 14. BayIfSMV haben wir folgende Maßnahmen getroffen:

  • Für die Teilnahme am Theorieunterricht und den praktischen Fahrstunden im Auto ist die 3-G-Regelung zu beachten und ein entsprechender Nachweis zu erbringen (PCR-Test maximal 48 Stunden oder PoC-Antigentest maximal 24 Stunden alt)
  • Bei Schüler:innen, die den regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuches unterliegen, reicht die Vorlage des Schülerausweises aus. 
  • Weiterhin besteht die Tragepflicht von FFP2-Masken. 

 

UPDATE - 22.02./08.03.2021

 

Es geht wieder weiter!

Es gibt wieder eine Öffnung für Fahrschulen. Die Fahrausbildung und die Fahrerlaubnisprüfungen dürfen wieder aufgenommen werden. Es gelten die bisher bekannten Hygiene- und arbeitsorganisatorischen Maßnahmen. Zusätzlich ist das Tragen einer FFP2-Maske vorgeschrieben.

 

UPDATE - 11.01.2021

 

Es gibt für die Fahrschulen in Bayern keine Änderungen zu den Regelungen, welche seit dem 16.12.2020 gültig sind. Der Lockdown wird vorerst bis zum 14. Februar 2021 verlängert.

 

UPDATE - 14.12.2020

 

Nach dem Lockdown ist vor dem Lockdown.

Im Gebiet der Stadt Weiden i. d. OPf. sowie im Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab wurde der Inzidenzwert von 200 Neuinfektionen mit dem Coronvirus je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten. Der Fahrschulbetrieb ist deshalb wieder eingestellt. Ab dem 16. Dezember gilt einheitlich der «harte Lockdown». Von diesem Tätigkeitsverbot sind auch wir als Fahrschule betroffen.

Vorerst finden bis zum 10. Januar 2021 keine Theorieunterrichte und keine Fahrstunden statt.

 

UPDATE - 01.12.2020

 

Ab dem 01. Dezember 2020 gilt in Bayern die 9. Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung.

Bedingt durch die steigende Zahl an Neuinfektionen in Weiden ist jetzt eine neue Situation enstanden. Deshalb findet in unserer Fahrschule im Moment weder eine theoretische, noch eine praktische Ausbildung statt.

Diese Schließung tritt ab dem 01. Dezember in Kraft und ist vorerst bis zum 08. Dezember 2020 gültig. Die täglich bekanntgegebenen Sieben-Tage-Inzidenz-Werte entscheiden, ob und wie lange wir von der Schließung betroffen sind.  

 

UPDATE - 08.05.2020

 

Am 11. Mai 2020 dürfen wir öffnen!

Es ist leicht ein System runter, viel schwieriger aber es wieder hochzufahren. Da uns im Moment genaue Umsetzungsvorschriften und Hygieneschutzpläne von Seiten der Behörden noch nicht vorliegen und viele Umgestalltungsmaßnahmen erforderlich sind, werden wir frühestens ab dem 18. Mai 2020 mit der schrittweisen Öffnung beginnen.

Wir freuen uns auf eine Fortsetzung der Ausbildung.

Gleichzeitig ist klar: Unterricht und praktische Fahrstunden zwischen Desinfektionsmitteln, Abstandsmarkierungen und Mund-Nasen-Schutzmasken werden nicht so sein, wie viele es vor der Pandemie in Erinnerung behalten haben. Deshalb bitten wir um Verständnis und vor allem Geduld. 

Über genaue Termine und Vorgehensweisen werden wir Sie auf alle Fälle rechtzeitig informieren.

 

16.03.2020

Die Situation um COVID-19 (Coronavirus) wird in Bayern immer akuter und die Maßnahmen von Seiten der Regierung immer drastischer.

 

Alle Fahrschulen sind von der Betriebsuntersagung vom 16.03.2020 betroffen. Wir dürfen daher keine Theorie- und Praxisausbildung betreiben. Diese Verfügung gilt zunächst bis zum 19. April.

Die Schließung der Fahrschulen ist ab dem 20. April verlängert worden. Die Ausbildung ist bis mindestens 04. Mai, eventuell 11. Mai oder sogar später, weiterhin untersagt. Wir versuchen ein genaues Datum in Erfahrung zu bekommen, ab welchem Zeitpunkt der Fahrschulbetrieb wieder aufgenommen werden darf. 

 

Ab dem 18. März werden in Bayern auch keine Theorie- und Praxisprüfungen vom TÜV durchgeführt. Diese Festlegung gilt vorerst bis zum 04. Mai. 

 

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